GEZ zahlt das Geld zurück

Liebe Vermieter,

wer es noch nicht weiss der weiss es jetzt!

Die Gebühreneinzugszentrale(GEZ) zahlt uns Vermietern rückwirkend die Gebühren zurück!

Bitte beachtet dabei folgenden Text:

Eine rückwirkende Freistellung für eine Betriebsstätte aufgrund coronabedingter behördlich angeordneter Schließung
kann erfolgen, wenn der gesamte Zeitraum, in dem die Betriebsstätte geschlossen bleiben musste, zusammengerechnet
mindestens drei Monate (90 Tage) ergibt.

Füllt dazu bitte folgendes Formular aus: Rückwirkende Freistellung der GEZ-Gebühren

 

Für weitere Fragen bitte direkt an die GEZ wenden: Fragen